Am 16. April 2023 nahm Dr. med. B._____ zu den vom Beschwerdeführer bereits im Einspracheverfahren vorgebrachten Aspekten (insbesondere hinsichtlich des Tischtennis-Spielens) Stellung. Dabei hob Dr. med. B._____ namentlich hervor, er habe in seinem Gutachten ausführlich und klar auf den überwiegend wahrscheinlich degenerativen Charakter der Pathologien der rechten Schulter des Beschwerdeführers hingewiesen, auch ohne Bezugnahme zu sportlichen Tätigkeiten oder Beruf. Dazu habe er die MR-tomografischen Befunde gewürdigt und auch dem intraoperativen Situs, namentlich den intraoperativen Fotografien gebührend Rechnung getragen (VB 301 S. 3).