die typischen posttraumatischen Hämatome (Bone bruise, intramuskuläre Hämatome) überwiegend wahrscheinlich zuverlässig dargestellt werden können. Die Tatsache, dass beim Beschwerdeführer an beiden Schultern Zeichen struktureller Schädigungen erkannt worden seien, habe ebenfalls für das Vorliegen degenerativer Erkrankung gesprochen (VB 278 S. 89). Die Einschätzungen von Dr. med. B._____ sind nachvollziehbar und der Beschwerdeführer bringt keine diesen entgegenstehenden (fach-)ärztlichen Beurteilungen vor.