Dies begründete der Gutachter nicht einzig mit den früher durchgeführten sportlichen Aktivitäten des Beschwerdeführers (vgl. Beschwerde S. 6 unten). Als möglichen Risikofaktor führte er auch dessen Beruf an. Zudem legte er in seinem Gutachten dar, auch ungeachtet der Risikofaktoren Sport und Beruf sei das Auftreten von Rotatorenmanschettenschäden und Pathologien der langen Bizepssehne im Alter von 42 Jahren statistisch gesehen durchaus möglich (VB 278 S. 52).