5.2. Vorab ist darauf hinzuweisen, dass das Bundesgericht in seinem Urteil 8C_507/2020 vom 15. Dezember 2020 festhielt, es dürfe grundsätzlich davon ausgegangen, dass Schädigungen wie die vorliegende häufig oder gar regelmässig degenerativ bedingt sein mögen (E. 7.1 des genannten Urteils). Der Gutachter Dr. med. B._____ legte in seinem Gutachten umfassend und einleuchtend dar, weshalb die vorliegend zur Diskussion stehenden Körperschädigungen mit überwiegender Wahrscheinlichkeit auf Abnützung (Degeneration) zurückzuführen sind. Dies begründete der Gutachter nicht einzig mit den früher durchgeführten sportlichen Aktivitäten des Beschwerdeführers (vgl. Beschwerde S. 6 unten).