Des Weiteren bejahte Dr. med. B._____ die Frage, ob eine Körperschädigung vorliege, die (mit überwiegender Wahrscheinlichkeit) vorwiegend auf Abnützung (Degeneration) zurückzuführen sei. Das Abfangen kippender Möbelteile hätte aus medizinischer Sicht einem Unfall entsprechen können. Allerdings hätten MR-tomografisch an beiden Schultern keine morphologischen Schäden bedingt durch den Abfang-Mechanismus dokumentiert werden können. Beim Beschwerdeführer bestünden links und rechts (präoperativ vor dem 10. September 2019) strukturelle Schäden der Supraspinatussehne und der langen Bizepssehne. Diese würden die Kriterien einer Listendiagnose erfüllen.