1.2. Daraufhin liess die Beschwerdegegnerin den Beschwerdeführer durch Dr. med. B._____, Facharzt für Orthopädische Chirurgie und Traumatologie des Bewegungsapparates, begutachten (Gutachten vom 10. November 2022). In der Folge stellte sie dem Gutachter Rückfragen, welche dieser mit Schreiben vom 16. April 2023 beantwortete. Mit Verfügung vom 7. Juni 2023 stellte die Beschwerdegegnerin die vorübergehenden Leistungen erneut per 31. Mai 2019 ein. Die dagegen erhobene Einsprache wies sie mit Einspracheentscheid vom 3. Juni 2024 ab. 2. 2.1. Dagegen erhob der Beschwerdeführer mit Eingabe vom 3. Juli 2024 fristgerecht Beschwerde und stellte folgende Rechtsbegehren: