Das Versicherungsgericht entnimmt den Akten: 1. 1.1. Der 1975 geborene Beschwerdeführer war zuletzt als Chauffeur tätig und aufgrund dieses Arbeitsverhältnisses bei der Beschwerdegegnerin gegen Unfallfolgen versichert. Am 11. Dezember 2017 meldete er der Beschwerdegegnerin, er habe am 27. Juli 2017 beim Umzug die Schultern überbelastet und sich dabei verletzt. Die Beschwerdegegnerin erbrachte daraufhin vorübergehende Leistungen (für Heilbehandlung/Taggeld). Mit Verfügung vom 27. Mai 2019 stellte sie diese per 31. Mai 2019 ein. Die dagegen erhobene Einsprache wies sie mit Einspracheentscheid vom 22. November 2019 ab.