1. In Gutheissung der Beschwerde wird die Verfügung vom 27. Mai 2024 aufgehoben. Die Beschwerdegegnerin wird verpflichtet, die Reisekosten für den Rotkreuz-Fahrdienst in Zusammenhang mit der wöchentlichen Hippotherapie des Beschwerdeführers zu übernehmen. 2. Die Verfahrenskosten von Fr. 400.00 werden der Beschwerdegegnerin auferlegt. 3. Die Beschwerdegegnerin wird verpflichtet, der unentgeltlichen Rechtsvertreterin des Beschwerdeführers die Parteikosten in richterlich festgesetzter Höhe von Fr. 1'200.00 zu bezahlen. Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten