6. 6.1. Nach dem Dargelegten ist die Beschwerde gutzuheissen und die angefochtene Verfügung vom 27. Mai 2024 aufzuheben. Die Beschwerdegegnerin hat die Reisekosten für den Rotkreuz-Fahrdienst in Zusammenhang mit der wöchentlichen Hippotherapie des Beschwerdeführers (zumindest bis auf Weiteres; vgl. E. 5.3. hiervor) zu übernehmen.