Unabhängig von der hypothetischen Möglichkeit, die selbstständige Benutzung der öffentlichen Verkehrsmittel zu erlernen, ist aber festzustellen, dass der Beschwerdeführer selbst bei bester Gesundheit mit dem öffentlichen Verkehr pro Weg rund eine Stunde bzw. pro Therapiebesuch rund zwei Stunden länger unterwegs wäre als mit einem privaten Fahrzeug. Berücksichtigt man zusätzlich noch seine Gehschwierigkeiten (vgl. statt vieler VB 638 S. 3 ff.), welche sich nicht nur in Bezug auf die anfallenden Gehstrecken, sondern insbesondere beim mehrfach notwendigen Umsteigen in dem Sinne negativ auswirken könnten, dass er den Anschluss verpassen könnte, was die Reisezeit zu-