Mit dem öffentlichen Verkehr dauert die Fahrt ca. eine Stunde und 20 Minuten und ist mit mindestens zweimaligem Umsteigen und zwischen fünf und fünfzehn Minuten Fussmarsch (für eine gesunde Durchschnittsperson) verbunden. Der Beschwerdeführer bringt vor, dass ihm die selbstständige Benutzung der öffentlichen Verkehrsmittel gesundheitsbedingt nicht möglich sei (E. 3.2. hiervor; vgl. auch VB 649 S. 5). Das Heim B._____ scheint dies mit ihm zu üben (VB 680 S. 2), womit er allenfalls eine Selbstständigkeit erreichen kann. Eine solche liegt aber im Zeitpunkt der geltend gemachten Reisekosten zwischen September und Dezember 2023 (VB 691 S. 3 f.) noch nicht vor.