2. 2.1. Gegen diese Verfügung erhob der Beschwerdeführer am 1. Juli 2024 fristgerecht Beschwerde und beantragte Folgendes: "1. Die Verfügung der Beschwerdegegnerin vom 27.05.2024 sei aufzuheben. 2. Dem Beschwerdeführer sei Kostengutsprache für den Rotkreuz-Fahr- dienst für die Fahrten zur Hippotherapie zuzusprechen. 3. Dem Beschwerdeführer sei die unentgeltliche Prozessführung zu bewilligen und er sei von allfälligen Vorschuss- und Sicherheitsleistungen zu befreien. Zudem sei ihm die unentgeltliche Rechtsverbeiständung durch die Unterzeichnende zu gewähren. -3-