Zudem hätte die Beschwerdegegnerin dem Versicherten den Betrag von Fr. 24'000.00 nicht auszahlen dürfen, sondern hätte diesen diesbezüglich auf den Zivilweg verweisen müssen. Ohnehin habe sie die von der Beschwerdegegnerin erhaltenen Beträge für ihre Söhne verwendet, insofern hätte die Beschwerdegegnerin die angeblich zu Unrecht ausgerichteten Leistungen von ihren Söhnen zurückfordern müssen (Beschwerde S. 3 ff.).