Mit rechtskräftigem Entscheid des Bezirksgerichts Rheinfelden vom 9. Juli 2014 wurden die Unterhaltsbeiträge per 1. Juli 2014 auf monatlich je Fr. 500.00 reduziert und die Dauer der Unterhaltspflicht wurde neu über die Volljährigkeit hinaus bis zum "Erreichen des zwanzigsten Altersjahres der Kinder" festgesetzt. Zudem wurde die Beschwerdegegnerin angewiesen, von der Invalidenrente des Versicherten ab 1. Juli 2014 bis zur Volljährigkeit von C._____ bzw. D._____ monatlich den Betrag von Fr. 500.00 pro Kind respektive (anfänglich) insgesamt Fr. 1'000.00 auf das Konto der Beschwerdeführerin zu überweisen.