Das Versicherungsgericht entnimmt den Akten: 1. Die Beschwerdeführerin war mit B._____ (nachfolgend: der Versicherte) verheiratet. Dieser bezieht aufgrund der Folgen eines am 15. September 1995 erlittenen Unfalls seit Dezember 2007 eine Invalidenrente der Beschwerdegegnerin. Die Ehe der beiden wurde am 8. November 2007 geschieden. Der Versicherte wurde im Scheidungsurteil zur Bezahlung von monatlichen Unterhaltsbeiträgen für die gemeinsamen Söhne C._____ (geboren am X. Januar 2001) und D._____ (geboren am Y. Juli 2002) bis zu deren Volljährigkeit verpflichtet (zuerst je Fr. 500.00 und ab 1. August 2012 je Fr. 700.00). Mit rechtskräftigem Entscheid des Bezirksgerichts Rheinfel-