Dr. med. C._____ hielt in seiner Beurteilung vom 22. Mai 2023 sodann fest, aus neurologischer Sicht würden betreffend einen allfälligen unfallbedingten Integritätsschaden keine Ergänzungen bestehen. Er verweise auf die gemeinsame chirurgische und neurologische Beurteilung vom 25. November 2022 (VB 229 S. 4).