die blosse Möglichkeit dazu genügt nicht (vgl. Urteil des Bundesgerichts 8C_653/2016 vom 16. Januar 2017 E. 4.1). Bei mehrjährigen Arbeitsverhältnissen ist erste Voraussetzung, dass dies in der Vergangenheit bereits wiederholt geschehen ist (vgl. Urteile des Bundesgerichts 8C_744/2012 vom 20. Dezember 2012 E. 2; 8C_61/2012 vom 25. April 2012 E. 2.7.2; 9C_824/2011 vom 10. Februar 2012 E. 3.3). Anhaltspunkte dazu können neben Lohnabrechnungen etwa auch der IK-Auszug liefern. Fehlt es daran, scheitert der Nachweis eines ohne den Unfall auch in der Zukunft aller -9-