5.2.2. Im Kündigungsschreiben vom 23. Juli 2021 führte die ehemalige Arbeitgeberin des Beschwerdeführers aus, aufgrund betrieblicher Umstrukturierungen werde der Arbeitsvertrag vom 1. April 2020 nach Ablauf der Sperrfrist bei Unfall von drei Monaten und unter Einhaltung der vertraglich vereinbarten Kündigungsfrist per 30. September 2021 gekündigt (VB 50 S. 3). -8-