Diese Arbeitsfähigkeitsbeurteilung steht sodann im Einklang mit der Einschätzung der behandelnden Ärzte der Rehaklinik Bellikon. Diese hielten in ihrem Austrittsbericht vom 4. August 2022 fest, dass dem Beschwerdeführer, der unter anderem an belastungsabhängigen Schmerzen im OSG links leide, eine mittelschwere Arbeit, wechselbelastend, ohne Tätigkeiten in unebenem Gelände, ohne längerdauernde Zwangshaltungen, ohne Ersteigen von Leitern/Gerüsten und ohne Schläge/Vibrationsbelastung ganztags möglich sei (vgl. VB 169 S. 3 f.).