Dieser Zumutbarkeitsbeurteilung schloss sich auch der neurologische Versicherungsmediziner Dr. med. C._____ in seinem Bericht vom 22. Mai 2023 an (vgl. 3.1.4. hiervor). Diese Arbeitsfähigkeitsbeurteilung steht sodann im Einklang mit der Einschätzung der behandelnden Ärzte der Rehaklinik Bellikon.