In der Folge traf sie berufliche und medizinische Abklärungen, in deren Rahmen sie den Beschwerdeführer unter anderem kreisärztlich untersuchen liess. Mit Mitteilung vom 2. Juni 2023 schloss die Beschwerdegegnerin den Fall ab und stellte die Heilkosten- und Taggeldleistungen per 30. Juni 2023 ein. Mit Verfügung vom 29. Juni 2023 verneinte sie einen Anspruch des Beschwerdeführers auf eine Invalidenrente sowie auf eine Integritätsentschädigung. Die dagegen erhobene Einsprache wies die Beschwerdegegnerin mit Einspracheentscheid vom 3. Juni 2024 ab.