1. In Gutheissung der Beschwerde wird die Verfügung vom 27. Mai 2024 aufgehoben. Der Beschwerdeführerin wird mit Wirkung ab 1. Februar 2019 eine Viertelsrente und mit Wirkung ab 1. Januar 2024 eine Rente von 51 % einer ganzen Rente zugesprochen. 2. Die Verfahrenskosten von Fr. 800.00 werden der Beschwerdegegnerin auferlegt. 3. Die Kosten für die bidisziplinäre Konsensbeurteilung der Gutachter Dr. med. B._____ und Dr. med. G._____ vom 21. Februar 2025 in der Höhe von Fr. 1'478.10 werden der Beschwerdegegnerin auferlegt. - 26 -