Index 111.3 [2023, Total]) und der betriebsüblichen wöchentlichen Arbeitszeit von 41,7 Stunden (vgl. E. 9.1) sowie unter Berücksichtigung einer Arbeitsfähigkeit in einer angepassten Tätigkeit von 50 % – ein Invalideneinkommen von Fr. 22'071.00. Somit resultiert bei einem an die Nominallohnentwicklung angepassten Valideneinkommen von Fr. 56'979.00 (Fr. 43'420.00 im Jahr 2018 bei einem 80%-Pensum [VB 82.1 S. 3, 6]; aufgerechnet auf ein 100%- Pensum; Index 105.9 [2018, Handel]; Index 113.8 [2023, Handel]) eine Erwerbseinbusse von Fr. 34'907.00 und damit eine erwerbliche Einschränkung von 61,26 %.