Bei einem zu gewährenden Abzug vom Tabellenlohn von 10 % ergibt sich per 1. Februar 2019 – bei Festsetzung des Invalideneinkommens gestützt auf den Medianlohn für Tätigkeiten des Kompetenzniveaus 1 der Tabelle TA1 des Jahres 2018 (Total, Frauen) sowie unter Berücksichtigung der Nominallohnentwicklung (Index 105.9 [2018, Total]; Index 107.0 [2019, Total]) und der betriebsüblichen wöchentlichen Arbeitszeit von 41,7 Stunden (vgl. E. 9.1) sowie unter Berücksichtigung einer Arbeitsfähigkeit in einer angepassten Tätigkeit von 50 % – ein Invalideneinkommen von Fr. 24'862.00. Somit resultiert bei einem unbestritten gebliebenen Valideneinkommen von