_ vom 30. November 2022 bestehen ausserdem weitere qualitative, sich über die (aus psychiatrischer Sicht) verminderte Leistungsfähigkeit von 60 % hinaus auswirkende Einschränkungen (insbesondere Tätigkeit ohne Hektik und Zeitdruck sowie ohne erhöhte bzw. mit geringen Anforderungen an die soziale und emotionale Kompetenzen und mit festen verlässlichen Bezugspersonen, Ausführen von Hintergrundtätigkeiten und Tätigkeiten, in denen die Beschwerdeführerin die wesentlichen Aufgaben selbst ohne eine notwendige Zusammenarbeit mit anderen erledigen könne, feste Arbeitszeiteinteilung mit externer Strukturierung, Tätigkeit an einem festen Arbeits-