Das Invalideneinkommen legte sie gestützt auf den Medianlohn für Tätigkeiten des Kompetenzniveaus 1 der Tabelle TA1 der Schweizerischen Lohnstrukturerhebung (LSE) des Bundesamtes für Statistik (BFS) des Jahres 2018 (Total, Frauen) sowie unter Berücksichtigung der Nominallohnentwicklung (Index 105.9 [2018, Total]; Index 107.0 [2019, Total]) und der betriebsüblichen wöchentlichen Arbeitszeit von 41,7 Stunden sowie der von der Beschwerdegegnerin berücksichtigten Arbeitsfähigkeit in einer angepassten Tätigkeit von 60 % auf gerundet Fr. 33'149.00 (recte: Fr. 33'150.00) fest.