APP in Bezug auf die Haushaltsführung zu entnehmen, dass die Beschwerdeführerin Schwierigkeiten habe, den Tag zeitlich zu strukturieren. Sie gehe zu Randzeiten einkaufen, um Menschengruppen zu vermeiden. In der Alltagsführung sei sie dennoch weitgehend selbstständig (Fähigkeitsbereich 2: Planung und Strukturierung von Aufgaben; mässige Beeinträchtigung). Sie habe anlässlich der Untersuchung vom 13. August 2022 sehr gepflegt gewirkt, sie sei der Jahreszeit entsprechend gekleidet gewesen und eine Verwahrlosung habe er nicht feststellen können (Fähigkeitsbereich 12: Selbstpflege und Selbstversorgung; keine Beeinträchtigung).