Auch unter Berücksichtigung des neuropsychologischen Gutachtens von Dr. phil. J._____ vom 26. August 2022, welche bei der Beschwerdeführerin eine mittelgradige kognitive Störung und massive Leistungseinbussen im Bereich der Aufmerksamkeit, der Exekutivfunktionen und in bestimmten Bereichen der Gedächtnisleistung festgestellt habe, sei eine derart geringe Einschränkung im Haushalt mehr als unwahrscheinlich. Im Haushaltsbereich sei von einer Einschränkung von mehr als 50 % auszugehen.