7.4.2. Dr. med. C._____ und lic. phil. D._____ hielten im Bericht vom 24. Oktober 2023 fest, dass die Beschwerdeführerin im Aufgabenbereich Haushalt höhergradig eingeschränkt sei, als dies die Abklärungsperson im Abklärungsbericht vom 24. Mai 2023 angegeben habe. Dr. med. B._____ habe eine Beeinträchtigung im Fähigkeitsbereich "Planung und Strukturierung von Aufgaben" und im Durchhaltevermögen bzw. in der generellen Leistungsfähigkeit sowie formale Auffälligkeiten im Denken und in der Konzentrationsfähigkeit festgestellt. Auch unter Berücksichtigung des neuropsychologischen Gutachtens von Dr. phil. J.__