7.4. 7.4.1. Die Beschwerdeführerin bringt vor, der Abklärungsbericht vom 24. Mai 2023 stehe im Widerspruch zur fachärztlich-psychiatrischen Beurteilung ihrer funktionellen Leistungsfähigkeit im Haushalt, welche gemäss dem Bericht der behandelnden Psychiaterin Dr. med. C._____ und Psychotherapeutin lic. phil. D._____ vom 24. Oktober 2023 (VB 205) 50 % betrage und was auch mit der Einschätzung des Gutachters Dr. med. B._____ korreliere, gemäss welcher die Beschwerdeführerin in ihrer bisherigen Tätigkeit zu 60 % und in einer angepassten Tätigkeit zu 40 % eingeschränkt sei (Beschwerde S. 26 f.).