7.3. Der Abklärungsbericht vom 24. Mai 2023 wurde von einer Fachspezialistin des Abklärungsdienstes der Beschwerdegegnerin und somit von einer qualifizierten Abklärungsperson erstellt. Diese hatte Kenntnis von den im orthopädischen Teilgutachten von Dr. med. G._____ vom 11. Oktober 2021 und im psychiatrischen Gutachten von Dr. med. B._____ vom 30. November 2022 gestellten Diagnosen (VB 160 S. 34; 185 S. 18), berücksichtigte die örtlichen Gegebenheiten, die von der Beschwerdeführerin angegebenen gesundheitlich bedingten funktionellen Einschränkungen sowie deren - 19 -