Bezüglich des funktionellen Leistungsniveaus der Beschwerdeführerin liegt eine eingehende Untersuchung durch Dr. med. B._____ mittels Mini-ICF- APP vor, welcher unter Angabe des von ihm in 13 Fähigkeitsbereichen beurteilten Ausmasses der Beeinträchtigungen der Beschwerdeführerin sowie einer dazugehörigen, detaillierten Begründung zu einer überzeugenden Beurteilung gelangte. So stufte er das Ausmass deren Beeinträchtigungen in einem Fähigkeitsbereich als erheblich, in 10 Fähigkeitsbereichen als mässig und in einem Fähigkeitsbereich als leicht ein und erkannte zudem in einem Fähigkeitsbereich keine Beeinträchtigung (VB 185 S. 22 ff.).