Bereits im psychiatrischen Gutachten vom 30. November 2022 hatte Dr. med. B._____ ausgeführt, dass bei der Beschwerdeführerin im Verlauf ihrer Katamnese Symptome u.a. aus dem schizophrenen Spektrum erkennbar geworden seien, die bisher unter dem Aspekt einer Traumafolgestörung, von Persönlichkeitsauffälligkeiten und von wiederkehrenden Depressionen interpretiert worden seien (vgl. VB 185 S. 15 ff.