schiedliche Einschränkungen. Zwar könne in einer optimal leidensangepassten Tätigkeit durch ergonomische Anpassungen sowie eine externe Strukturierung eine gewisse Überschneidung der Einschränkungen bestehen, jedoch bedinge die orthopädische Problematik eine weitere Reduktion der Leistungsfähigkeit, insbesondere aufgrund der zusätzlichen Pausen und des verlangsamten Arbeitstempos. Insgesamt führe die Kombination der beiden Beeinträchtigungen dazu, dass die aus psychiatrischer Sicht attestierte Einschränkung von 40 % nicht vollständig die orthopädische Einschränkung von 20 % abdecke.