Während das psychiatrische Gutachten vom 30. November 2022 eine Arbeitsfähigkeit von 60 % in einer strukturierten, störungsangepassten Umgebung attestiere und dabei insbesondere die kognitive, emotionale und soziale Belastbarkeit als beeinträchtigt bewerte, bescheinige das orthopädische Teilgutachten vom 11. Oktober 2021 eine 20%ige Einschränkung aufgrund verlangsamter Arbeitsweise und betriebsunüblicher Pausen. Da die psychiatrische Beeinträchtigung vor allem die mentale Belastbarkeit und soziale Interaktionen betreffe, während die orthopädische Einschränkung sich auf das Arbeitstempo und die körperliche Belastung beziehe, handle es sich um funktionell unter-