_ vom 30. November 2022 aus psychiatrischer Sicht attestierten Einschränkung deren Arbeitsfähigkeit im Umfang von 40 % vollständig aufgeht bzw. wie die Arbeitsfähigkeit der Beschwerdeführerin in einer angepassten Tätigkeit im Rahmen einer Gesamtbeurteilung einzuschätzen ist. Die beiden genannten Gutachter wurden deshalb mit der Beantwortung dieser Fragen beauftragt (vgl. Ziff. 2.7). Der bidisziplinären Konsensbeurteilung von Dr. med. B._____ und Dr. med. G._____ vom 21. Februar 2025 ist zu entnehmen, dass die im orthopädischen Teilgutachten vom 11. Oktober 2021 aus orthopädischer - 12 -