Angepasst sei eine Tätigkeit ohne Hektik und Zeitdruck sowie ohne erhöhte bzw. mit geringen Anforderungen an die sozialen und emotionalen Kompetenzen und mit festen verlässlichen Bezugspersonen ("supportet employment"). Es handle sich eher um Hintergrundtätigkeiten und Tätigkeiten, bei denen die Beschwerdeführerin die wesentlichen Aufgaben selbst ohne eine notwendige Zusammenarbeit mit anderen erledigen könne. Am Arbeitsplatz sei ein verständnisvoller und wohlwollender Umgang mit der Beschwerdeführerin wichtig. Zudem sei eine feste Arbeitszeiteinteilung mit externer Strukturierung unterstützend.