_ vom 24. Oktober 2023 (Vernehmlassungsbeilage [VB] 205) um eine andere Beurteilung des gleichen medizinischen Sachverhalts handle, und habe sich weder mit den Argumenten derselben auseinandergesetzt noch diese entkräftet. Es sei somit nicht möglich, die "allfälligen medizinischen Gegenargumente" von Dr. med. B._____ zu widerlegen (Beschwerde S. 20 ff.). Die Beschwerdegegnerin habe zudem ihre rechtserheblichen Ausführungen bezüglich des Abklärungsberichts vom 24. Mai 2023 (VB 192) nicht gewürdigt, was ebenfalls eine krasse Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör darstelle (Beschwerde S. 24 ff.).