Das Versicherungsgericht zieht in Erwägung: -5- 1. 1.1. Vorab ist auf die formelle Rüge der Beschwerdeführerin einzugehen, wonach die Beschwerdegegnerin ihren Anspruch auf rechtliches Gehör, insbesondere ihren Anspruch auf gehörige Begründung und Auseinandersetzung mit den vorgebrachten Einwänden, verletzt habe. Der von der Beschwerdegegnerin beauftragte Gutachter Dr. med. B._____ habe sich darauf beschränkt, darauf hinzuweisen, dass es sich beim Bericht ihrer behandelnden Psychiaterin Dr. med. C._____ und Psychotherapeutin lic. phil. D._____ vom 24. Oktober 2023 (Vernehmlassungsbeilage [