2. 2.1. Dagegen erhob die Beschwerdeführerin mit Eingabe vom 3. Juli 2024 fristgerecht Beschwerde und stellte folgende Rechtsbegehren: "1. Die Verfügung der IV-Stelle vom 27.05.2024 sei vollumfänglich aufzuheben und der Beschwerdeführerin seien die gesetzlich geschuldeten Leistungen, insbesondere eine IV-Rente, zuzusprechen. 2. Eventualiter sei die Sache an die Vorinstanz zur ordnungsgemässen Abklärung des Sachverhalts zurückzuweisen. 3. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zulasten der Beschwerdegegnerin."