verfügung an die Beschwerdegegnerin zurück. 1.4. Die Beschwerdegegnerin liess die Beschwerdeführerin daraufhin durch die medexperts ag polydisziplinär begutachten (Gutachten vom 23. November 2021; Fachrichtungen Allgemeine Innere Medizin, Orthopädie, Psychiatrie und Neuropsychologie). Aufgrund der Mangelhaftigkeit des psychiatrischen Teilgutachtens von med. pract. K._____, Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, vom 14. Oktober 2021 wiederholte die Beschwerdegegnerin in Rücksprache mit dem RAD die psychiatrische und neuropsychologische Begutachtung der Beschwerdeführerin (psychiatrisches Gutachten von Dr. med.