1. 1.1. Die 1970 geborene Beschwerdeführerin meldete sich im September 2001 erstmals zum Bezug von Leistungen der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) an. Nach durchgeführten Abklärungen wies die Beschwerdegegnerin das Leistungsbegehren der Beschwerdeführerin mit Verfügungen vom 28. August 2002 (Invalidenrente und berufliche Massnahmen) ab.