vgl. zudem das Beispiel in AVIG- Praxis KAE Rz. D9, wonach ein auf ausserordentliche Umstände zurückzuführender Arbeitsausfall angenommen wurde, bei einem Unternehmen, das in den letzten zwei Jahren konstant verlaufende Umsatzzahlen aufgewiesen hatte, und dann einen unvorhersehbaren, abrupten und erheblichen Umsatz- bzw. Auftragseinbruch aufwies, wie er in den letzten zehn Jahren so nie vorgekommen war).