vgl. diesbezüglich auch die Beispiele in AVIG-Praxis KAE Rz. D6, wonach der Einbruch der Nachfrage an Dieselfahrzeugen infolge Umgehung der geltenden Grenzwerte für Autoabgase bei Dieselfahrzeugen durch zum Teil illegale Manipulationen der Autohersteller, die für den konkreten Zuliefererbetrieb nicht erkennbar gewesen seien, völlig überraschend kam und damit nicht vorhersehbar oder kalkulierbar war; vgl. zudem das Beispiel in AVIG- Praxis