Das Versicherungsgericht zieht in Erwägung: 1. 1.1. Der Beschwerdegegner begründete seinen Einspracheentscheid vom 29. November 2023 im Wesentlichen damit, dass es sich bei den von den US-Behörden mit "Warning Letter" vom 11. September 2023 festgelegten Massnahmen um einen Umstand handle, der nicht als "ausserordentliches Ereignis" im Sinne der Gesetzgebung bezeichnet werden könne. Das Vorgehen ("import alert"; Einfuhrbeschränkung für homöopathische Augenarzneimittel) der amerikanischen Food and Drug Administration (FDA) sei erlaubt.