"1. Es sei der Einspracheentscheid des Departements für Volkswirtschaft und Inneres, Amt für Wirtschaft und Arbeit, Amtsstelle Arbeitsbewilligungen vom 29. November 2023, Entscheid Nummer 46104348 aufzuheben und die Kurzarbeit, wie im Gesuch vom 14. September 2023 beantragt wurde, zu genehmigen, wobei zu berücksichtigen ist, dass die Kurzarbeit neu nur noch für 28 Arbeitnehmer beantragt wird. 2. Unter Kosten- und Entschädigungsfolge zu Lasten des Staates." 2.2. Der Beschwerdegegner beantragte mit Vernehmlassung vom 22. Januar 2023 die Abweisung der Beschwerde. -3-