Vorliegend macht der Beschwerdeführer geltend, dass er bei einer Psychotherapeutin angemeldet sei bzw. eine Indikation für Psychotherapie bestehe (Beschwerde S. 3; Verhandlungsprotokoll S. 2 f.), ohne jedoch die Art der psychischen Beschwerden und deren Auswirkungen auf die Arbeitsfähigkeit aufzuzeigen. In den Akten findet sich diesbezüglich einzig im Verlaufsbericht des Hausarztes Dr. med. univ. G._____, Facharzt für Allgemeine Innere Medizin, vom 19. August 2022 der Hinweis, dass Anfang September 2022 aufgrund einer psychosozialen Belastungsstörung infolge des Unfalls im Jahr 2020 eine Überweisung an die Psychiatrischen Dienste H._____ erfolgt sei (VB 66 S. 2).