7. 7.1. Der Beschwerdeführer macht im Wesentlichen geltend, dass insbesondere aufgrund der Ergebnisse des MRI der Lendenwirbelsäule vom 17. Juni 2024 (Beschwerdebeilage [BB] 4) zumindest geringe Zweifel hinsichtlich der Einschätzung der versicherungsinternen Aktenbeurteilung einer vollen Arbeitsfähigkeit in einer angepassten Tätigkeit bestünden (Beschwerde S. 3 f.; Plädoyernotizen S. 7). Die diesbezügliche Stellungnahme des RAD- Arztes Dr. med.