__ am 7. Februar 2022 eine zeitlich uneingeschränkte, leichte bis mittelschwere Tätigkeit mit den im Austrittsbericht der Rehaklinik D._____ vom 8. Februar 2022 genannten funktionalen Einschränkungen für die linke, adominante Hand möglich (VB 79 S. 3 f.). Der Austrittsbericht hatte festgehalten, dass bezüglich der linken Hand Tätigkeiten ohne maximalem Krafteinsatz, ohne Ersteigen von Leitern/Gerüsten (Sicherheitsaspekt), ohne Exposition gegenüber Kälte, ohne Schläge/Vibrationsbelastung und aktuell ohne längerdauernde Überkopftätigkeiten, in Betracht fallen würden (VB 17 S. 2). In seiner RAD-Beurteilung vom 25. Januar 2024 präzisierte Prof. Dr. med.