2. 2.1. Gegen die Verfügung vom 28. Mai 2024 erhob der Beschwerdeführer mit Eingabe vom 28. Juni 2024 Beschwerde und stellte folgende Rechtsbegehren: " 1. Die Verfügung der IV-Stelle Aargau vom 28. Mai 2024 sei aufzuheben. 2. a) Es seien dem Beschwerdeführer ab wann rechtens die versicherten IV-Leistungen (berufliche Massnahmen, Invalidenrente) nach Massgabe eines IV-Grades von mindestens 40 % zuzusprechen, zzgl. Verzugszins zu 5 % ab wann rechtens.